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BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 3 Z 84/86 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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UnterbrG Art. 10 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
Fehlende Rechtsmittelbelehrung in Unterbringungssachen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1502
- Rpfleger 1987, 154
- BayObLGZ 1986 Nr. 46
- BayObLGZ 1986, 259
Wird zitiert von ... (5)
- BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99
Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses, der Entlassung eines Betreuers gegen …
Daraus folgt, daß der Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist keine Rechtsmittelbelehrung voraussetzt (BayObLGZ 1986, 259/261;… Keidel/Kahl § 22 Rn. 10a).Ohne eine solche beginnt dann der Lauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels nicht (BayObLGZ 1986, 259;… Keidel/Kahl § 22 Rn. 12;… Bassenge/Herbst aaO).
- BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01
Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in …
Die fehlende Rechtsmittelbelehrung hat zwar aus Gründen der Rechtssicherheit keinen Einfluss auf den Beginn der Rechtsmittelfrist, wie dies bei Fehlen einer gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung der Fall ist (siehe etwa § 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG; vgl. auch BayObLGZ 1986, 259 f.;… Keidel/Kahl Vorbem. vor §§ 8 bis 18 Rn. 20). - BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
Verfahren über die vorläufige Unterbringung
Die Beiordnung ist, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen, nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt, sondern zwingend geboten (BayObLGZ 1986, 259; Scholz BayVBl. 1982, 385/387).Sie ist deshalb in allen Rechtszügen am Verfahren zu beteiligen (BayObLGZ 1986, 224/228 und Beschluß des Senats vom 10.7.1986, BReg. 3 Z 84/86, insoweit in BayObLGZ 1986, 259 nicht abgedruckt).
- BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 193/93
Sachverständigengutachten; Tatsachenbasis; Gutachter; Ergänzung; Gutachten; …
Zudem sind die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrungen unrichtig (vgl. BayObLGZ 1986, 259/261). - BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
Rechtsmittelbelehrung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die fehlende Rechtsmittelbelehrung kann zwar keinen Einfluss auf den Beginn der Rechtsmittelfrist haben, wie dies bei Fehlen einer gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung der Fall ist (vgl. BayObLGZ 1986, 259 f.;… Keidel/Kahl Vorbem. vor §§ 8 - 18 Rn. 20).